anbei die Änderung des Tierschutzgesetzes zum Thema Kettenhalsband, auf die wir euch hinweisen wollen:
Auch wenn durch das Tragen von Kettenhalsbändern auf unserem Ausbildungsplatz nie ein Hund gewürgt wurde (da die Halsbänder nie auf Zug gestellt sind), so muss nun nach dieser Änderung des Gesetzes bei Kettenhalsbändern zumindest ein Schlüsselring eingefügt werden, um ein Würgen des Hundes nicht nur theoretisch sondern auch praktisch unmöglich zu machen. Schlüsselringe sind im Vereinshaus vorhanden und eure Trainer helfen euch gerne die Kettenhalsbänder damit anzupassen.
Liebe Grüße, das Team des SVÖ Korneuburg

kettenhalsbaender-neues-tschg.pdf |